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Fahrschule

Bei Privatfahrten gilt:

  • Nur mit Privatpersonen fahren, welche das 23. Altersjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre im Besitz des Fahrausweises Kat. B sind.
  • Nur mit Privatautos fahren, bei denen die Handbremse vom Beifahrersitz leicht erreichbar ist.
  • L-Schild erforderlich
  • Erst bei Prüfungsreife auf die Autobahn!